Witten. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute in sechs Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, zu ganztägigen Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgerufen. Hintergrund sind die stockenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Ver.di fordert eine Lohnerhöhung von acht Prozent, mindestens jedoch 350 Euro mehr pro Monat, sowie drei zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
Streik-Auswirkungen in Bochum, Dortmund, im EN-Kreis und Hagen
In der hiesigen Region sind mehrere Verkehrsunternehmen vom Streik betroffen:
- BOGESTRA: Im gesamten Betriebsgebiet entfallen sämtliche Bus- und Bahnfahrten von Betriebsbeginn bis -ende. Auch die NachtExpress-Fahrten in der Nacht von Freitag auf Samstag sind betroffen. Fahrten durch Fremdunternehmen im Auftrag der BOGESTRA werden ebenfalls nicht durchgeführt. Die Mobilitätsgarantie und das Pünktlichkeitsversprechen entfallen für diesen Tag.
- DSW21: In Dortmund verkehren keine Stadtbahn- und Buslinien. Dies gilt von Betriebsbeginn (ca. 3:30 Uhr) bis Betriebsende (ca. 1:30 Uhr am Folgetag). Auch die NachtExpress-Linien entfallen. Die KundenCenter “Petrikirche”, “Hörde Bahnhof” und “Castrop Betriebshof” bleiben ganztägig geschlossen. Nicht betroffen vom Streik sind die H-Bahn sowie die Flughafen-Sonderlinien AirportExpress, AirportShuttle und Linie 490, die regulär fahren.
- VER (Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr): Im gesamten Verkehrsgebiet entfallen alle regulären Busfahrten von Freitag, dem 21. Februar, bis zum Betriebsbeginn am Samstag, dem 22. Februar. Die Mobilitätsgarantie und das Pünktlichkeitsversprechen sind während des Streiks ausgesetzt. In den KundenCentern kann es zu Einschränkungen kommen.
- Hagener Straßenbahn AG (HST): Trotz des Streiks plant die HST, zwischen 5:30 Uhr und 21:00 Uhr einen eingeschränkten Betrieb aufrechtzuerhalten. Es sollen ausgewählte Linien in einem reduzierten Takt auf den Hauptstrecken verkehren. Fahrgäste werden gebeten, sich ab Donnerstagvormittag (20. Februar) in der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) über aktuelle Fahrpläne zu informieren.
Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle betont die angespannte Personalsituation im ÖPNV. Sie fordert deutliche Lohnsteigerungen und Entlastungen für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr.
Deutschen Post: Keine Einigung, aber Streikpause bis zur Bundestagswahl
Auch bei der Deutschen Post AG gibt es erhebliche Tarifkonflikte. Seit Anfang Januar 2025 laufen die Verhandlungen über die Erhöhung der Tarifentgelte für die rund 170.000 Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und dual Studierenden. Trotz dreier Verhandlungsrunden wurde bislang keine Einigung erzielt.
Das Arbeitgeberangebot sieht eine Entgeltsteigerung von 1,8 Prozent ab dem 1. Juli 2025 und weitere 2,0 Prozent ab dem 1. Oktober 2026 vor. Zudem soll nur ein Teil der Beschäftigten einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Ver.di bezeichnet das Angebot als “völlig unzureichend” und verweist auf drohende Reallohnverluste.
Bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird ver.di jedoch auf Warnstreiks verzichten, um einen reibungslosen Ablauf der Briefwahl zu gewährleisten. Danach könnten die Streikmaßnahmen jedoch bundesweit intensiviert werden.
Die Gewerkschaft fordert eine lineare Tarifsteigerung von sieben Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Zudem sollen die Tarifbeschäftigten drei zusätzliche Urlaubstage sowie einen weiteren Urlaubstag für ver.di-Mitglieder erhalten. Hintergrund dieser Forderungen sind die steigenden Lebenshaltungskosten und der hohe Krankenstand in der Branche. Besonders Brief- und Paketzusteller*innen sind ständig hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt.
Die Post-Beschäftigten verdienen im Schnitt zwischen 2.448 Euro und 3.430 Euro brutto monatlich, was unter dem Medianeinkommen in Deutschland liegt. Angesichts der anhaltenden Inflation sieht ver.di eine deutliche Lohnerhöhung als notwendig an.
Die Verhandlungen stehen zudem im Kontext der geplanten Reform des Postgesetzes, das künftig eine Begrenzung des Paketgewichts für die Einzelzustellung auf 23 Kilogramm vorsieht. Diese Maßnahme wird als wichtiger Schritt zur Entlastung der Zusteller*innen gesehen, bleibt aber hinter der von ver.di geforderten Grenze von 20 Kilogramm zurück.
Fahrgäste und Postkunden müssen sich also auf anhaltende Tarifkonflikte einstellen, die sowohl den öffentlichen Nahverkehr als auch die Post- und Paketzustellung betreffen könnten.