Hallenbad Annen öffnet für Vereine, MS Schwalbe II fährt wieder

Witten. Am Mittwoch (1.7.) öffnet das Hallenbad Annen wieder für Vereine. Der Betrieb wird unter strengen Sicherheitsauflagen zum Schutz der Mitarbeiter und Gäste durchgeführt. Auch die MS Schwalbe II wird am gleichen Tag wieder über die Ruhr fahren.

Grundlage für die Entscheidung sind die seit vier Wochen stabil auf niedrigem Niveau liegenden Infektionszahlen im Ennepe-Ruhr-Kreis. Damit sehen die Stadtwerke nun die Möglichkeit, die coronabedingten Schließungen teilweise aufzuheben. Das Freibad Annen und das Hallenbad Herbede bleiben vorerst geschlossen.

Die Stadtwerke Witten haben in den vergangenen Wochen ein umfassendes Sicherheitskonzept für die Wiedereröffnung des Hallenbades Annen auf Basis gesetzlicher und behördlicher Vorgaben erarbeitet.

„Wir freuen uns sehr, dass wir ab Juli zumindest wieder ein begrenztes Freizeitangebot für die Wittener anbieten können. Oberste Priorität hat weiterhin die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter und Gäste. Deshalb starten wir vorerst mit diesem Angebot und überprüfen ständig, ob wir in einem nächsten Schritt auch unsere weiteren Bäder öffnen können“,

Andreas Schumski, Geschäftsführer der Stadtwerke Witten

Änderungen für die Hallenbad-Nutzer

Das Hallenbad Annen öffnet ausschließlich für Vereine. Die Koordination der Schwimmzeiten übernimmt der StadtSportVerband Witten. Die Toiletten und Duschen können aufgrund der Abstandsregelungen nur begrenzt genutzt werden. Vor Ort gelten zudem besondere Regeln, die sich nach den Vorgaben des Deutschen Schwimm-Verbands richten.

Weiterhin gilt: Die Schwimmer dürfen nur in eine Richtung schwimmen. Deshalb wird es auf den vier Bahnen zwei „Kreisverkehre“ geben. Auf jeweils einer Bahn darf in die eine Richtung und auf der angrenzenden Bahn in die entgegengesetzte Richtung geschwommen werden. Ein- und Ausstieg ins Becken sind voneinander getrennt. Pro „Kreisverkehr“ sind acht Schwimmer, also maximal 16 Schwimmer im Bad, zugelassen. Pro acht Schwimmer soll ein Übungsleiter anwesend sein. Zuschauer, Gäste oder andere Personen sind nicht gestattet. Die Wasseraufsicht, Wasserrettung und Erste Hilfe übernehmen die Vereine. Bis zur Umkleide müssen die Schwimmer zudem einen Mund-Nasenschutz tragen.

Das Bad wird zwischen den Belegungszeiten von den Mitarbeitern der Stadtwerke Witten regelmäßig gereinigt. Nach Badschließung reinigen und desinfizieren sie zudem einmal täglich alle Bereiche mithilfe spezieller Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Reinigungsmaschinen.

MS Schwalbe II

Die MS Schwalbe II wird dienstags bis donnerstags sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen jeweils um 13 Uhr, 15 Uhr und 17 Uhr an der Anlegestelle Freizeitbad Heveney ablegen und eine Rundfahrt ohne Zwischenhalt über die Ruhr machen. Samstags, sonntags und an Feiertagen legt das Fahrgastschiff zusätzlich um 11 Uhr ab. Der Einstieg erfolgt am Freizeitzentrum Kemnade, der Ausstieg am Anleger der MS Kemnade. Maximal 51 Personen dürfen pro Rundfahrt an Bord gehen. Die Tickets dafür sind nur online buchbar, ein entsprechender Webshop wird Ende Juni gestartet. Dabei werden alle Gäste namentlich erfasst. Das gastronomische Angebot wird eingeschränkt. Auch Sonderfahrten der MS Schwalbe II sind grundsätzlich unter Auflagen (u. a. Maskenpflicht, Abstandsregelung) möglich.

An Bord gelten zudem neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Fahrgäste und Besatzung: Nach Betreten des Schiffes müssen sich die Passagiere die Hände desinfizieren sowie bis zum Erreichen des Sitzplatzes, beim Verlassen und beim Gang zur Toilette einen Mund-Nasenschutz tragen. Die Sitzplätze sollten möglichst nicht verlassen werden. An Bord gelten zudem die geläufigen Sicherheitsregeln, wie Husten- und Nies-Etikette sowie Abstandsregelung. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Witten reinigen die Kontaktflächen nach jeder Rundfahrt und desinfizieren einmal täglich alle Flächen in den für das Publikum zugänglichen Bereichen.

Für die Mitarbeiter des Hallenbads Annen sowie der MS Schwalbe II erstellen die Stadtwerke Witten zudem eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach der sich die weiteren Schutzmaßnahmen richten. Das Unternehmen befindet sich dazu im engen Austausch mit den Mitarbeitern sowie dem Betriebsrat.