Grundsteuerbescheide: Widersprüche in Bearbeitung, Mahnungen stehen bevor

Witten. Die Stadt Witten hat Mitte Januar die Grundsteuerbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt. Aufgrund der vom Land Nordrhein-Westfalen durchgeführten Neubewertung der Grundstücke sowie der vom Stadtrat im Dezember beschlossenen neuen Hebesätze haben sich für viele Bürgerinnen und Bürger die Zahlbeträge verändert.

Hohe Zahl an Widersprüchen sorgt für Verzögerungen

Wie zu erwarten war, sind in den vergangenen Wochen zahlreiche Anfragen, Beschwerden und Widersprüche beim Amt für Finanzen und Steuern der Stadt eingegangen. Die Bearbeitung erfolgt Schritt für Schritt, weshalb es zu Verzögerungen kommen kann. “Wir bitten um etwas Geduld, da die hohe Anzahl der Widersprüche eine gewisse Bearbeitungszeit erfordert”, erklärt Britta Schlüter, Leiterin der Abteilung Steuern. Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang keine Rückmeldung erhalten haben, müssen sich daher nicht wundern. Auch Eingangsbestätigungen werden aufgrund des Andrangs nicht verschickt.

Widerspruchsfrist mittlerweile abgelaufen

Inzwischen ist die Frist für Widersprüche in den meisten Fällen verstrichen. “Ein Widerspruch konnte nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden”, stellt Schlüter klar. Sie betont zudem, dass viele Beschwerden sich auf den Messbetrag beziehen, der jedoch vom Finanzamt festgelegt wird. “Für Einwendungen zur Bewertung des Grundstücks, zur Berechnung des Steuermessbetrags oder zur Einordnung als Wohn- oder Nicht-Wohngrundstück ist nicht die Stadt, sondern das Finanzamt zuständig.”

Zahlungspflicht bleibt bestehen – Mahnungen können Kosten verursachen

Trotz eines laufenden Widerspruchs bleibt die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer bestehen. Die festgelegten Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. In den kommenden Tagen wird die Stadt Mahnbescheide an Säumige versenden. “Ist eine Mahnung einmal erstellt, fallen nicht nur Mahngebühren an, sondern auch Säumniszuschläge. Diese können durch eine fristgerechte Zahlung vermieden werden”, warnt Schlüter.

Die Stadt Witten empfiehlt allen Betroffenen, die Grundsteuer pünktlich zu zahlen, auch wenn ein Widerspruch eingelegt wurde, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.