Bundestagswahl 2025: Wahl unter Zeitdruck

Witten. Die Bundes­tags­wahl 2025 rückt näher, und Witten steht vor or­ga­ni­sa­torischen Heraus­forderungen. Trotz einer früh­zeitigen Mobilisierung der 656 ehren­amtlichen Wahl­helfer­innen und Wahlhelfer kommt es beim Versand der Wahlbenachrichtigungen zu Verzögerungen. Rund 71.200 Wahlberechtigte in Witten müssen sich auf einige Tage Wartezeit einstellen, bis sie ihre Benachrichtigung in den Händen halten.

Briefwahl: Flexible Möglichkeiten trotz Verzögerung

Für Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, gibt es Entwarnung: Die Beantragung der Unterlagen ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Ab dem 27. Januar öffnet das Briefwahlbüro im ersten Obergeschoss der StadtGalerie. Dort können Wahlunterlagen direkt beantragt werden, sofern ein gültiger Personalausweis vorgelegt wird.

Alternativ ist die Beantragung auch online möglich, ab dem 25. Januar über die Webseite der Stadt Witten. Ein weiterer Weg führt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, sobald diese eintrifft. Die eigentliche Stimmabgabe im Briefwahlbüro wird jedoch erst ab dem 6. Februar möglich sein, wenn die Stimmzettel verfügbar sind.

Urnenwahl bleibt „Nummer sicher“

Während die Briefwahl in den vergangenen Jahren immer beliebter wurde – 2020 nutzten mehr als 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler diese Möglichkeit –, raten Wahlleiter Michael Muhr und Bundeswahlleiterin Ruth Brand zur Urnenwahl. Brand bezeichnete sie als „verfassungsrechtliches Leitbild und vorrangigen Weg der Stimmabgabe“.

Eine Übersicht der Wahllokale in Witten ist online verfügbar. Wählerinnen und Wähler können dort mit Eingabe ihrer Adresse ihr zuständiges Wahllokal finden, einschließlich Informationen zur Barrierefreiheit.

Verzögerungen bei Wahlbenachrichtigungen: Was tun?

Falls bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung eingetroffen ist, sollten sich Betroffene an das Wahlamt der Stadt Witten wenden. Das Büro ist telefonisch unter 02302 581-1271 oder -1275 sowie per E-Mail unter wahlamt (at) stadt-witten.de erreichbar. Vor Ort im Briefwahlbüro kann geprüft werden, ob die betreffende Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Gegebenenfalls wird eine neue Wahlberechtigung ausgestellt.

Fristen für Briefwahl und Abgabe

Wählerinnen und Wähler sollten beachten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig versendet werden müssen. Es wird empfohlen, diese spätestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken. Alternativ können die Unterlagen bis zum 21. Februar, 15 Uhr, im Briefwahlbüro abgegeben oder am Wahltag bis 18 Uhr in den Briefkasten vor dem Rathaus eingeworfen werden. In Wahllokalen können Briefwahlunterlagen jedoch nicht abgegeben werden.

Sollten die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig eintreffen, steht das Wahlamt bis zum 22. Februar, 12 Uhr, bereit, Ersatzunterlagen auszustellen.

Wahlbürozeiten im Überblick

Das Briefwahlbüro hat vom 27. Januar bis zum 21. Februar zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Mittwoch: 8–16 Uhr
  • Donnerstag: 8–18 Uhr
  • Freitag: 8–13 Uhr (am 21. Februar bis 15 Uhr)

Mit diesen umfassenden Vorbereitungen möchte die Stadt Witten sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger trotz der engen Zeitpläne ihr demokratisches Recht ausüben können. Die Bundestagswahl 2025 verspricht damit nicht nur politisch, sondern auch organisatorisch spannend zu werden.