Zehn Wittener ändern ihren Namen – Das steckt dahinter

Witten. Ob schwierige Schreibweise, unangenehme Assoziationen oder familiäre Gründe – zehn Bürgerinnen und Bürger aus Witten haben im vergangenen Jahr eine offizielle Namensänderung beim Ennepe-Ruhr-Kreis beantragt und genehmigt bekommen. Damit machen sie fast ein Viertel der insgesamt 40 Antragsteller im Kreisgebiet aus.

Während vier Wittener ihren Vornamen ändern ließen, entschieden sich sechs Personen für eine neue Version ihres Familiennamens. Die Anträge wurden vom Kreis geprüft und genehmigt, nachdem jeweils ein „wichtiger Grund“ nachgewiesen wurde – eine Voraussetzung für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung.

Warum Menschen ihren Namen ändern lassen

Im Gegensatz zu standesamtlichen Namensänderungen, die beispielsweise nach einer Eheschließung erfolgen, sind öffentlich-rechtliche Änderungen komplexer. Sie kommen nur infrage, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu zählen unter anderem schwer auszusprechende oder umständlich lange Namen sowie Bezeichnungen, die als anstößig oder lächerlich empfunden werden. Auch für Kinder aus geschiedenen Ehen oder Pflegeverhältnissen kann eine Namensänderung sinnvoll sein – allerdings nur, wenn alle Erziehungsberechtigten zustimmen.

Kosten und bürokratische Hürden

Wer seinen Familiennamen ändern lassen möchte, muss mit Gebühren von durchschnittlich 500 Euro rechnen. Für Minderjährige liegt die Gebühr bei 250 Euro. Eine Vornamensänderung ist mit 125 Euro vergleichsweise günstiger. Die Kosten decken den Verwaltungsaufwand für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge.

Die Zahlen zeigen: Der Wunsch nach einem neuen Namen ist auch in Witten keine Seltenheit. Zehn Bürgerinnen und Bürger haben im Jahr 2024 die bürokratischen Hürden erfolgreich genommen – und heißen nun offiziell anders.