Witten. Die Mobilitätswende in deutschen Städten nimmt weiter Fahrt auf. Auch in Witten wird künftig geprüft, wie das geänderte Straßenverkehrsgesetz (StVG) für eine sicherere Verkehrsführung genutzt werden kann. Im Ausschuss für Mobilität und Verkehr am Montag (20.1.) beschlossen die politischen Vertreter, die Auswirkungen des reformierten Gesetzes auf das gesamte Stadtgebiet zu analysieren. Im Fokus stehen Tempo-30-Zonen, die künftig leichter ausgeweitet werden können.
Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, die eine einheitliche Geschwindigkeitsreduzierung auf der Holzkampstraße forderten. Ziel ist es, bestehende Tempo-30-Abschnitte zu einer durchgängigen Zone zu verbinden. Voraussetzung für die Umsetzung ist jedoch die Sanierung der Straßenschäden, die derzeit noch eine Tempo-20-Regelung erforderlich machen.
Ein Schritt für mehr Verkehrssicherheit und Umweltschutz
Die Begründung der Antragsteller liegt auf der Hand: Die Holzkampstraße ist eine wichtige Schul- und Kita-Route, die von Kindern und Jugendlichen der Holzkamp-Gesamtschule, der Erlenschule und mehreren Kindergärten frequentiert wird. Für Kinder und andere schwächere Verkehrsteilnehmende stellen schnell fahrende Autos eine besondere Gefahr dar. Zudem führt die topografische Beschaffenheit der Straße – insbesondere die Steigung – häufig zu Konflikten zwischen Auto- und Radfahrern. „Unnötige Beschleunigungsvorgänge belasten das Klima und führen zu Verunsicherungen bei den Verkehrsteilnehmenden“, so die Argumentation.
Hintergrund: Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“
Der Vorstoß reiht sich ein in eine bundesweite Bewegung für mehr Handlungsspielraum der Kommunen. Bereits 967 Städte und Gemeinden haben sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen. Diese wurde vor zwei Jahren unter anderem von Aachen und Münster ins Leben gerufen, um den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu verschaffen. Die Initiative zielt darauf ab, Verkehrswege sicherer, leiser und umweltfreundlicher zu gestalten. Auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen unterstützt das Anliegen und setzt sich dafür ein, den Kommunen im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) größere Freiheiten einzuräumen.
Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Mehr Entscheidungsspielraum für Städte
Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die im August 2024 in Kraft getreten ist, eröffnet neue Möglichkeiten, den Straßenverkehr im Sinne des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit zu gestalten. Neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs werden nun auch städtebauliche, gesundheitliche und ökologische Aspekte berücksichtigt. Dadurch können Kommunen künftig eigenständiger über Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen, Anwohnerparken und Sonderfahrspuren entscheiden. Mit diesen Änderungen wird eine langjährige Forderung vieler Städte Realität: die Möglichkeit, Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten zu schließen – nun auch bei einem Abstand von bis zu 500 Metern, statt wie bisher nur 300 Metern. Dieser Schritt wird insbesondere in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen, wie Schulwegen oder in der Nähe von Spielplätzen, begrüßt.