Witten-Stockum. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat am Mittwoch (4.11.) eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der die Hörder Straße und Pferdebachstraße nicht mehr aufgeführt werden. Die Maskentragepflicht auf diesen Straßen entfällt vorerst. Die Pflicht Mund und Nase zu bedecken u.a. an den Haltestellen und in Geschäften bleibt davon unberührt.
Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben die Situation in Witten-Stockum mit der Wittener Stadtverwaltung besprochen, diese erhielt viele Reaktionen von der Bevölkerung, sagte uns der Stadtsprecher. Die Gehwege in Stockum sind breitgenug um 1,5 Meter-Abstand zu halten.
Untersuchungen an mehreren Universitäten zeigen, dass schon bei geringem Wind die Aerosole sogar mehr als sechs Meter weit vom Wind getragen werden können. Wer seine Mitmenschen schützen möchte, kann auch in Witten-Stockum seine Maske weiterhin tragen, denn nicht immer kann der Abstand von empfohlenen 1,5 Metern eingehalten werden.
Uneinig waren sich die Verwaltungen, ob der Kreis oder Stadt die Allgemeinverfügung erlassen muss. Die Rückmeldung aus Düsseldorf lautete:
„Eine Verfügung für den ganzen Kreis ist ausreichend.“
Die Kreisverwaltung überprüft die Sitzordnungen und das Lüften der Räume in den folgenden Schulen: Bruchschule, Freiligrathschule, Hellwegschule, Holzkamp-Gesamtschule, Otto-Schott-Realschule, Pestalozzischule sowie dem Berufskolleg des Ennepe-Ruhr-Kreises in Witten.
Zudem sind die Türen für einzelne Gruppen oder für die gesamte Einrichtung in den folgenden Kitas in Witten geschlossen: Familienzentrum im Diakoniewerk Matthias-Claudius-Haus, AWO Kita Schellingstraße, AWO Kita Crengeldanz, Kita Vormholz und AWO Kita Heven.