Witten. Der Strom kommt bekanntlich aus der Steckdose. Auf dem Weg vom Kraftwerk zu uns nach Hause gelangt dieser über Netze großer Übertragungsnetzbetreiber, die für den Transport Gebühren erheben. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds wollte Ursprünglich die Bundesregierung die Energieversorgung günstiger machen. Im Dezember 2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 der Bundesregierung verfassungswidrig ist. Ein 60-Milliarden-Euro-Paket wird nicht umgesetzt. Darin enthalten waren auch 5,5 Milliarden Euro für die Netzbetreiber. Die Folge für die Verbraucher. Der Strompreis wird steigen.
Die Netzentgelte machen etwa 25 Prozent des Strompreises aus. Ohne die ursprünglich geplanten 5,5, Milliarden Euro steigt der Strompreis ab dem 1. Januar 2024. Die Stadtwerke Witten teilen mit, dass sie die Höhe der Netzentgelte nicht beeinflussen können. Ab dem 1. April 2024 erhöht sich für Kunden im Basis-Tarif (Grundversorgung) daher der Strompreis von 38,98 Cent/kWh auf 41,35 Cent/kWh. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 2.000 kWh im Jahr bedeutet dies Mehrkosten von etwa 47,60 Euro oder rund 5 Prozent für ein ganzes Jahr. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Auch beim Erdgas gab es zum Jahreswechsel zwei Änderungen: Die CO2-Abgabe stieg von zuletzt 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne und auch die Gasspeicherumlage erhöhte sich. Kunden im Basistarif können sich aber zurücklehnen, denn dieser im Vergleich zu den Strom-Netzentgelten geringere Aufpreis wird zu 100 Prozent von den Stadtwerken getragen. Bei den Erdgaspreisen im Basis-Tarif gibt es daher keine Änderungen.
Beim Wechsel vom Basistarif in einen 2-Jahrestarif können Kund*innen sparen, weitere Auskünfte erhalten Kunden über die Servicehotline 02302 9173 600 im Kundenbüro am Rathaus.