Witten-Stockum. Für die Mitarbeit in den Wahllokalen in der Harkortschule und dem kath. Maximilian-Kolbe-Gemeindezentrum (Hörder Straße 364) und in den 28 Briefwahllokalen, die im Schillergymnasium eingerichtet sind, sucht die Stadt Witten noch immer dringend freiwillige Wahlhelferinnen und – helfer.
Wahlhelferinnen und -helfer müssen als Voraussetzung zur Mithilfe für die Europawahl wahlberechtigt sein. Das heißt: Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Unionsbürger, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und die nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer sich beim Wahlamt meldet (telefonisch unter 02302 581-1515 oder per E-Mail an Wahlamt(at)stadt-witten.de), muss dort bitte folgende Angaben machen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer oder E- Mail-Adresse.
Briefwahl
Die Briefwahlvorstände treffen sich am Wahltag um 12 Uhr in den entsprechenden Räumlichkeiten des Wittener Schillergymnasiums, Breddestraße 8. Zunächst werden die Wahlbriefe aufgeschlitzt, dann wird über die Zulassung von Wahlbriefen entschieden. Ab 18 Uhr erfolgt die Auszählung der Stimmzettel der Europawahl sowie im Anschluss daran die Feststellung der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen. Der Wahlhelfereinsatz endet nach erfolgter Stimmauszählung aller Wahlen.
Wahlhelferinnen und – helfer (Beisitzer) erhalten für ihre Mitarbeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro, die vom Wahlvorstand am Ende des Wahltages in bar ausgezahlt wird.
Bei weiteren Fragen kann man sich an das Wahlamt der Stadt Witten, Marktstraße 16, Zimmer 303/300, wenden: an Nicole Günther, Tel. 02302 581-1515, an Michael Muhr, Tel. 02302 581-1519, oder per E-Mail an wahlamt (at) stadt-witten.de.
Quelle: Stadt Witten