Ennepe-Ruhr-Kreis. Trotz eines überdurchschnittlich nassen Juli bleibt das Jahr 2025 im Ennepe-Ruhr-Kreis deutlich zu trocken. Die Kreisverwaltung hat deshalb mit sofortiger Wirkung die ungenehmigte Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde, die zunächst bis zum 31. Oktober 2025 gilt.
Warum das Wasserentnahmeverbot notwendig ist?
„Die anhaltend niedrigen Wasserstände stellen für die Bäche eine starke ökologische Belastung dar“,
erklärt Oliver Gerlach, Leiter der Unteren Wasserbehörde im Schwelmer Kreishaus.
„Die Gefahr, dass die im Wasser und an den Ufern lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört werden, ist groß.“
Laut Kreisverwaltung haben fehlende Niederschläge in den vergangenen Monaten dazu geführt, dass Flüsse und Bäche ungewöhnlich niedrige Pegelstände aufweisen. Auch kurzfristige Regenfälle ändern daran wenig – das Wasser versickert meist im trockenen Boden oder wird von der Vegetation aufgenommen.
Was ist jetzt verboten – und was bleibt erlaubt?
Die Allgemeinverfügung beschränkt sowohl den Gemeingebrauch als auch den Eigentümer- und Anliegergebrauch von Gewässern. Das bedeutet konkret:
- Verboten: Entnahme von Wasser mit fahrbaren Behältnissen, Pumpen oder Saugvorrichtungen – auch für die Gartenbewässerung.
- Erlaubt: Tränken von Vieh und Schöpfen mit Handgefäßen.
- Ausnahmen: Nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen oder unbillige Härten drohen.
Nicht betroffen sind künstliche Gewässer, Talsperren sowie die Ruhr – für diese gilt eine gesonderte Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 12. Juli 2025.
Rechtliche Grundlage und mögliche Strafen
Das Verbot stützt sich auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) und das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW). Die Kreisverwaltung hat die sofortige Vollziehung angeordnet. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Hintergrund: Trockenheit im Jahr 2025
Mit der Entscheidung folgt der Kreis einer Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg, die bereits ein Wasserentnahmeverbot für größere Flüsse wie die Ruhr erlassen hat. Zahlreiche Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Schritte unternommen.
Wie lange gilt das Verbot?
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes fielen im Juli bundesweit zwar durchschnittlich 114 Liter Regen pro Quadratmeter – erstmals seit Januar mehr als im Monatsmittel. Doch die Jahresbilanz bleibt negativ: Die Böden sind trocken, die Grundwasserneubildung gering und die Gewässerstände niedrig. Wetterprognosen gehen von anhaltender Trockenheit aus.
Wann wird das Verbot aufgehoben?
Die Untere Wasserbehörde überwacht die Pegelstände regelmäßig. Erst wenn sich die Lage deutlich entspannt, kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden. Ansonsten endet es mit dem Beginn der Vegetationsruhe im Herbst, wenn geringere Temperaturen, weniger Verdunstung und mehr Niederschläge erwartet werden.
Weiterführende Informationen:
Die vollständige Allgemeinverfügung (PDF) ist auf der Website des Ennepe-Ruhr-Kreises unter www.en-kreis.de im Bereich Verwaltung → Bekanntmachungen abrufbar.



