Jetzt auch in Witten: Termine in der Zulassungs­stelle online vereinbaren

Witten. „Termin vereinbaren, Zeit sparen“ dieses Angebot macht die Kreisverwaltung Bürgern, die ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchten bereits seit Jahren. Was bisher noch fehlte, war die Möglichkeit über das Internet einen Termin für die Zulassungsstelle in Witten zu reservieren. Diese Lücke ist ab sofort geschlossen.

Wer auf der Internetseite des Kreises in die rechte Spalte blickt, findet dort unter der Überschrift „Wunschkennzeichen & Wunschtermin“ einige Links. „An dieser Stelle sind die Bürger nur noch wenige Mausklicks von einem zeitsparenden Gang zum Amt entfernt. Und das rund um die Uhr und völlig unabhängig von unseren Öffnungszeiten“, wirbt die Kreisverwaltung. Sowohl für die Zulassungsstelle in Schwelm (Hattinger Str. 2a) als auch für die in Witten (Wittener Str. 100) werden die Termine angezeigt, die innerhalb der nächsten neun Werktage noch frei sind. Bestätigt wird der vereinbarte Zeitpunkt für den Besuch per E-Mail.

Die Kreisverwaltung erinnert auch nochmals an die Chance, Termine telefonisch zu vereinbaren. Dies ist montags bis donnerstags von 7.30 bis 15 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 11 Uhr möglich. Für Termine mit der Zulassungsstelle in Schwelm gilt die Telefonnummer 02336/93-0, für Termine in der Zulassungsstelle in Witten wählen Interessierte die Rufnummer 02302/2024218.

Für den Besuch zur Wunschzeit gelten folgende Bedingungen: Der Termin muss innerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstellen liegen. Diese lauten für Schwelm: montags 7 bis 15 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags 7 bis 12 Uhr sowie donnerstags 7 bis 18 Uhr. Für Witten gilt: montags 7 bis 15 Uhr, dienstags 7 bis 18 Uhr, mittwochs, donnerstags und freitags 7 bis 12 Uhr. Termine, egal ob online oder telefonisch, sind frühestens für den nächsten Tag buchbar.

Der Service der Terminvereinbarung gilt nicht für Händler und Zulassungsdienste. Wer die Zulassungsstelle mit Termin besucht, wendet sich zunächst an die Information. Dort erfährt er den zuständigen Ansprechpartner und wird zum vereinbarten Termin, sobald der Ansprechpartner frei ist, als Nächster namentlich aufgerufen.

Quelle: Ennepe-Ruhr-Kreis