Stadt erinnert an Räumpflicht – Merkblatt in der Bürgerberatung

Witten. Wenn die Wetterprognosen zutreffen, müssen die Wittener auch in den kommenden Tagen wieder mit Schnee und Eis rechnen. Auf den Straßen sorgen die Streufahrzeuge der Stadt für Sicherheit, für die Gehwege sind die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Nach der städtischen Straßenreinigungssatzung muss der Gehweg auf einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt werktags von 7 Uhr  bis 20 Uhr. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss erst am folgenden Tag bis spätestens um 8 Uhr geräumt sein. Sonn- und feiertags kann man eine Stunde länger schlafen. Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, damit der Verkehr nicht behindert wird. Hydrantendeckel und Gullys müssen frei bleiben.

Sand statt Salz

Der Umwelt zuliebe sollten bei Glätte nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden. In Ausnahmefällen wie Blitzeis, Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen sollte man jedoch lieber auf Nummer sicher gehen und zusätzlich auch Salz verwenden.

Nachzulesen ist das alles im „Merkblatt für Haus- und Grundstückseigentümer“ des Ordnungsamtes. Man bekommt es in der Bürgerberatung im Rathaus und beim Betriebsamt an der Dortmunder Straße 15.

Quelle: Stadt Witten