Corona: Maskenpflicht bei Sport- und Kulturveranstaltungen

EN-Kreis. Zuschauer müssen ab sofort die Mund-Nasen-Bedeckung auch bei Veranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen, sowie auf Kulturveranstaltungen, Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten tragen. Der Inzidenzwert von 35,5 ist am Donnerstag (16.10.) im Ennepe-Ruhr-Kreis erreicht worden, deshalb hat die Kreisverwaltung in Schwelm eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Am Donnerstag lag die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen im Kreisgebiet bei 35,5. Laut Corona-Schutzverordnung müssen deshalb verschärfte Regeln umgesetzt werden. Die neuen Regeln treten heute am Freitag (16.10.) in Kraft und bleibt zunächst bis einschließlich Montag, 26. Oktober bestehen.

Großveranstaltungen verboten

Großveranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen werden zudem verboten. Von dem Verbot ausgenommen sind Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge dienen.

„Wir halten uns an die Vorgaben, die das Land für eine Inzidenz von über 35 angeordnet hat. Momentan liegen wir nur knapp über diesem Wert. Sollten die Infektionszahlen in den nächsten Tagen aber zu stark steigen, werden wir die Verfügung um weitere Punkte ergänzen müssen“,

Krisenstabsleiter Michael Schäfer

Landrat appelliert an Bürger

Um das zu verhindern, appelliert Landrat Olaf Schade an die Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Hygiene- und Abstandsregeln auch weiterhin streng einzuhalten.

„Das Wichtigste im Kampf gegen die Pandemie ist nach wie vor das Handeln jedes Einzelnen. Wir alle müssen unser Verhalten immer wieder hinterfragen und dürfen nicht nachlässig werden. Nur wenn jeder Einzelne sich an die Regeln hält, kann die Gesundheit aller geschützt werden.“

Quelle: EN-Kreis