Witten. In den letzten zwei Wochen überbracht die Post 80.000 Wahlbenachrichtigungen in die Wittener Haushalte. Am Sonntag dem 13. September können Wittener einem der vier Landrats- und fünf Bürgermeisterkandidaten und -kandidatinnen ihre Stimme geben. Kein wahlberechtigter Bürger muss bis zum Wahltag warten, denn auch in diesem Jahr gibt es wieder den QR-Code auf der Benachrichtigung.
QR steht für „quick response“ zu deutsch „schnelle Antwort“ und ermöglicht jeden Bürger mit einem Smartphone oder Tablet mit einer Kamera seinen personalisierten Antrag zur Briefwahl mit wenigen wischen über dem Bildschirm zu bestellen.
Wer per Briefwahl wählen möchten, kann Anträge schriftlich (Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Fax, per E-Mail, über das Online-Formular (www.witten.de) oder über den QR Code stellen – eine telefonische Beantragung ist vom Gesetzgeber leider nicht vorgesehen und damit nicht möglich!
So einfach ist der Weg vom QR-Code zum Wahlschein
- Den QR-Code unten rechts auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief mit dem Endgerät scannen. Kostenlose QR-Code-Leser-Apps gibt es für alle Betriebssysteme – ob Android, iOS oder andere.
- Nach wenigen Sekunden erscheint auf dem Bildschirm die Online-Maske mit den Grunddaten des Antragstellers/der Antragstellerin (SSL-verschlüsselt, erkennbar am Symbol „Vorhängeschloss“ in der Adresse).
- Die E-Mail-Adresse des Antragstellers/der Antragstellerin in das gekennzeichnete Feld eintragen.
- Hinweise zum Datenschutz lesen und per Haken bestätigen.
- Den Button „Absenden“ drücken.
- Fertig! Sekunden später erhält man eine E-Mail-Bestätigung der Wahlscheinbeantragung und wenige Tage später kommen die Unterlagen per Post.
Briefwahlbüro im Rathaus
Natürlich kann man ab 17. August auch ins Briefwahlbüro der Stadt Witten in den Ratssaal kommen und dort seine Stimme abgeben.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind: Montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr; donnerstags von 8 bis 18 Uhr; freitags von 8 bis 13 Uhr, und am Freitag, 11. September, bis 18 Uhr.
Wer persönlich seine Briefwahlunterlagen ausfüllen und in die Wahlurne werfen will, kann zu den genannten Zeiten ins Rathaus kommen und dort seinen Ausweis, Reisepass oder Identitätsnachweis sowie seine Wahlbenachrichtigung vorlegen – und dann wählen. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält einen sogenannten Sperrvermerk im Wählerverzeichnis. Dieser bewirkt, dass man am Wahltag NICHT mehr im Wahllokal wählen darf.
Wichtig: Außerdem dürfen die Briefwahlumschläge auch nicht im Wahllokal abgeben werden, sondern müssen bis spätestens 13. September, 16 Uhr, im Briefkasten des Wittener Rathauses eingegangen sein.
Quelle: Stadt Witten