Bochum-Langendreer. Ein Fahrradfahrer ist am Donnerstagvormittag (8.5.), in Bochum-Langendreer bei einem Alleinunfall leicht verletzt worden. Der 48-jährige Mann war mit einem Atemalkoholwert von 3,18 Promille unterwegs – ein Wert, der weit über der gesetzlichen Grenze liegt.
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall gegen 11:20 Uhr auf der Alten Bahnhofstraße. Der Bochumer fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg in Richtung Carl-von-Ossietzky-Platz. In Höhe der Hausnummer 99 verlor er offenbar die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte.
Rettungskräfte versorgten den Mann noch an der Unfallstelle. Er kam mit leichten Verletzungen davon.
Während der Unfallaufnahme bemerkten die Einsatzkräfte deutlichen Alkoholgeruch. Der Mann war augenscheinlich stark alkoholisiert, konnte nicht mehr sicher stehen und schwankte. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: 3,18 Promille – ein Wert, der auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit schließen lässt.
Die Polizei nahm den Radfahrer mit zur Wache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.
Radfahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt. Zwar gelten für Radfahrer höhere Promillegrenzen als für Autofahrer, doch bereits ab 1,6 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen – mit rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen, Punkten in Flensburg und möglichem Führerscheinentzug.