Witten. Kaum sind die letzten Silvesterraketen aufgesammelt, sind schon wieder die Wittener Osterfeuer in Sicht. Oder zumindest ihre jährliche Anmeldung beim Ordnungsamt: „In diesem Jahr ist der letzte Abgabetag für Osterfeueranträge am 22. Februar“, erklärt Mitarbeiter Ulf Köhler.
Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind. Und diese dürfen auch nicht mehr am Karfreitag brennen: „Das wird nicht genehmigt, weil der Karfreitag ein stiller Feiertag ist“, erklärt Ulf Köhler vom Ordnungsamt.
Was die Veranstalter beachten müssen, steht auf einem Merkblatt
Zu den wichtigsten Vorgaben gehören diese:
- Sicherheitsabstände müssen strikt eingehalten werden: Jeweils 100 Meter zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen und Bundesautobahnen, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen und 25 Meter zu Garagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen.
- Daher ist dem ausgefüllten Antrag ein exakter Lageplan beizufügen.
- Die Größe eines Osterfeuers ist begrenzt. Der Holzhaufen darf nicht höher als drei Meter sein und sein Durchmesser sechs Meter nicht überschreiten.
- Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz. Wer Sperrmüll, Autoreifen oder gar Problemabfälle verbrennt, begeht eine Straftat.
Weitere Auskünfte erteilt Ulf Köhler vom Ordnungsamt unter Tel. 02302 581-3223.
Quelle: Stadt Witten