Witten-Annen. Die Stadt Witten plant umfassende Bauarbeiten auf der Stockumer Straße, die den Abschnitt zwischen Kälberweg und Dortmunder Straße betreffen. Ziel ist es, die Infrastruktur zu modernisieren und Barrierefreiheit herzustellen. Die Maßnahme, deren Kosten für die Straßenbauarbeiten auf 710.000 Euro brutto geschätzt werden, ist Teil des Doppelhaushalts 2025/2026 und soll im dritten Quartal 2025 starten.
Umfassende Modernisierung geplant
Die Bauarbeiten umfassen:
- Kanalerneuerung: Die Entwässerungsbetriebe Witten (ESW) modernisieren das Kanalsystem in offener Bauweise.
- Fahrbahnerneuerung: Eine 4 cm dicke neue Fahrbahndeckschicht wird aufgetragen.
- Barrierefreie Gestaltung: Zwei Haltestellen und mehrere Fußgängerüberwege werden barrierefrei ausgebaut, inklusive Noppen- und Rippenplatten sowie Bordsteinabsenkungen.
- Umgestaltung von Nebenflächen: Neue Gehwege, Parkplätze und Grünflächen entstehen. Zwei Fahrradständer mit Platz für vier Fahrräder werden installiert.
- Verbesserung der Entwässerung: Die Straßenentwässerung wird durch fünf zusätzliche Sinkkästen optimiert.
Finanzielle Aspekte
Das Land NRW trägt 80 Prozent Kosten für Gehwege, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung sowie 60 Prozent für die Fahrbahnerneuterung. Die Stadt beantragt diese Mittel nach Abschluss der Bauarbeiten, ohne dass Anliegerkosten anfallen.
Zeitplan und Ablauf
Die öffentliche Ausschreibung für die Bauarbeiten erfolgt im ersten Halbjahr 2025. Der Start des Kanalbaus ist für das dritte Quartal 2025 geplant, gefolgt von den Straßenarbeiten, die etwa drei Monate dauern werden.
Während der Arbeiten wird die Stockumer Straße abschnittsweise gesperrt. Umleitungen führen in nördlicher Richtung über die Dortmunder Straße und in südlicher Richtung über die Annenstraße oder Friedrich-Ebert-Straße. Schwerlastverkehr wird durch angepasste Routen geleitet. Trotz der Einschränkungen bleiben alle Grundstücke fußläufig erreichbar.
Bedeutung für Witten
Die Modernisierung der Stockumer Straße ist ein wichtiger Schritt für Witten. Sie verbessert nicht nur die Verkehrsinfrastruktur, sondern trägt auch zur Barrierefreiheit bei – ein gesetzliches Muss nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Durch die neuen Grünflächen und Fahrradabstellmöglichkeiten wird zudem die Aufenthaltsqualität gesteigert.
Die Ratsvorlage wird am 20. Januar 2025 im Ausschuss für Mobilität und Verkehr, am 27. Januar 2025 im Haupt- und Finanzausschuss und am 3. Februar 2025 im Stadtrat beraten.