Mit dem E-Scooter über die A 40 – Betrunkene wollten Freund von Polizeiwache abholen

Bochum-Wattenscheid. Eine nächtliche Odyssee zwischen Bochum hat am vergangenen Wochenende für drei junge Männer gleich mehrere Strafanzeigen nach sich gezogen. Was als routinemäßige Verkehrskontrolle begann, endete mit einer E-Scooter-Fahrt über die A 40 – und zwei Blutproben binnen weniger Stunden.

Erste Kontrolle: Alkohol, Kokain und ein gefälschter Führerschein

Am Sonntagabend, 10. August, stoppten Polizeibeamte der Wache West in Bochum gegen 23:10 Uhr einen VW auf der Essener Straße. Schon beim Öffnen der Autotür war deutlicher Alkoholgeruch zu vernehmen. Ein Atemalkoholtest beim 23-jährigen Fahrer aus Dortmund bestätigte den Verdacht – zusätzlich verlief ein freiwilliger Drogenvortest positiv auf Kokain.

Bei der Überprüfung seines Führerscheins kam der nächste Verstoß ans Licht: Das Dokument war gefälscht. Der Mann musste zur Blutprobe auf die Polizeiwache, der Autoschlüssel und der Führerschein wurden beschlagnahmt. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er die Wache wieder verlassen.

Zweite Eskapade: Gefährliche E-Scooter-Fahrt auf der Autobahn

Seine beiden Mitfahrer hatten inzwischen beschlossen, den Freund mit einem E-Scooter abzuholen. Anstatt den regulären Weg zu nehmen, wählten sie die vermeintlich kürzeste Route – über den Seitenstreifen der A 40. Gegen 1:20 Uhr entdeckte ein Autofahrer das Duo und verständigte die Polizei. Auf einer Tankstelle in der Nähe traf er die beiden kurz darauf erneut, als sie nach dem Weg zur Wache fragten, bevor sie ihre riskante Fahrt fortsetzten.

Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb zunächst erfolglos. Doch vor der Polizeiwache West trafen die Beamten wenig später tatsächlich auf die beiden Männer. Der 23-jährige E-Scooter-Fahrer, ebenfalls aus Dortmund, stand mit über zwei Promille deutlich unter Alkoholeinfluss – und auch er hatte Kokain konsumiert.

Konsequenzen und Warnung der Polizei

Innerhalb weniger Stunden musste erneut ein Arzt zur Blutentnahme auf die Wache kommen. Beide 23-Jährigen erwarten nun mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr und Drogenkonsums am Steuer.

Die Polizei erinnert: Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, für die dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autos und Motorräder. Schon ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbote, ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

„Alkohol im Straßenverkehr ist nach wie vor eine der Hauptursachen für Unfälle. Wir werden auch weiterhin konsequent gegen Alkohol- und Drogenfahrten vorgehen – egal, mit welchem Fahrzeug“, betonten die Polizeibehörden Bochum und Dortmund in ihrer gemeinsamen Mitteilung.

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