Im Antrag heißt es:
Der Rat der Stadt Witten erkennt die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als vorrangige Aufgabe auch auf kommunaler Ebene an (in der aktuellen Debatte ebenfalls unter dem Begriff „Klimanotstand“ diskutiert).
Einen Klimanotstand wollten einige Ratsmitglieder nicht ausrufen, weil sie mit einem Notstand andere Ereignisse verbinden. Tatsächlich ist der Klimanotstand nicht eine Katastrophe, die sich durch den Einsatz der Feuerwehr, der Polizei, des THW oder andere Dienste kurzfristig beheben lässt. Auch wenn einige den Klimanotstand als eine Naturkatastrophe oder einen Unglücksfall begreifen, hilft die im Grundgesetz vorhandene Gesetzgebung nicht weiter. Es ist kein Unglücksfall z.B. in einem Bergwerk oder eine Naturkatastrophe wie bei einem Bergrutsch, die durch herbeirufen von Einsatzkräften behoben werden kann. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch hilft in dem Fall nicht weiter, denn im § 228 „Notstand“ heißt es:
„Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.“
Den einzig alleinigen Schuldigen für den Notstand auszumachen wird es schwer sein. Schuld an dem Klimanotstand tragen alle Bürger. Der Schaden lässt sich nur beheben, wenn alle umdenken.
Alle 17 Punkte können im Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, Bürgerforum, der CDU und SPD nachgelesen werden. Die Fraktionen Die Linke und Piraten reichten Anträge ein, die weitreichende Ziele von der Stadt Witten forderten, für die jedoch eine Mehrheit im Rat nicht zustande gekommen wäre.