Witten. Kaum fällt der erste Schnee, stellen sich jedes Jahr dieselben Fragen: Wie gut ist die Stadt vorbereitet? Sind genug Salzvorräte da? Und was ist mit der Einsatzbereitschaft des Betriebsamtes? Diese Themen gehören genauso sicher zur kalten Jahreszeit wie Schal und Handschuhe.
Die Antwort vorab: Witten ist gerüstet. Das Betriebsamt hat seine Salzvorräte aufgefüllt, die Winterdienstpläne stehen, und die Einsatzkräfte sind startklar. Rund 1400 Tonnen Streusalz lagern in der städtischen Salzhalle – eine Reserve, die für zahlreiche kalte Tage ausreicht. Bereit stehen außerdem fünf große und zwei kleine Streufahrzeuge sowie Handkolonnen für manuelle Einsätze.
Winterdienst mit klarer Priorität: Straßen vor Gehwegen
Sobald Schnee fällt oder Glätte droht, sind die Einsatzfahrzeuge des Betriebsamtes auf den Straßen unterwegs – oft noch vor dem Berufsverkehr. Dabei arbeiten sie nach einem klaren Prioritätensystem:
- Hauptstraßen und Verkehrsadern haben oberste Priorität. Dazu zählen auch die Strecken, die von Bussen und Straßenbahnen genutzt werden.
- Nebenstraßen folgen danach, vor allem solche mit mittlerem Verkehrsaufkommen.
- Anliegerstraßen liegen in der Verantwortung der Anwohner – hier greift der städtische Winterdienst in der Regel nicht ein.
Die vorbeugende Streuung gehört ebenfalls zum Konzept, falls Glätte vorhersehbar ist. Straßen außerhalb der Stadtgrenzen fallen hingegen in den Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW.
Gehwege: Eine Gemeinschaftsaufgabe
Für Sicherheit auf Gehwegen, an Haltestellen und an Gefahrenstellen wie Steigungen sorgt das Betriebsamt – meist in Handarbeit. Doch die Verantwortung für den Großteil der Gehwege vor Wohnhäusern liegt bei den Grundstückseigentümern. Hier sind die Regeln klar in der städtischen Straßenreinigungssatzung geregelt:
- Freihalten der Wege: Eine Mindestbreite von 1,5 Metern muss von Schnee und Eis befreit werden.
- Fristen: Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist nach Ende des Schneefalls unverzüglich zu räumen. Nach 20 Uhr darf er bis zum nächsten Morgen (7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr) liegen bleiben.
- Kein Schnee auf die Straße: Der geräumte Schnee darf nicht auf Fahrbahnen geschoben werden, um den Verkehr nicht zu behindern und die Gullys frei zu halten.
- Umweltschutz: Anstelle von Streusalz sind umweltfreundliche Mittel wie Granulat oder Sand zu verwenden. Salz sollte nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen eingesetzt werden.
Fazit: Gut vorbereitet, gemeinsam verantwortlich
Ob auf Hauptverkehrsstraßen oder Gehwegen – der Winterdienst in Witten ist organisiert, doch auch die Bürgerinnen und Bürger sind gefragt, ihren Teil zur Verkehrssicherheit beizutragen. Mit gut gefüllten Salzlagern und klar geregelten Zuständigkeiten steht einem reibungslosen Winter nichts im Wege.