Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Bürger in NRW wählen am 15. Mai Kandidaten, die Landtagsabgeordnete werden möchten. Die Kreiswahlleitung weist darauf hin, dass noch bis Donnerstag, 17. März, 18 Uhr bei Kreiswahlamt Ennepe-Ruhr-Kreis Wahlvorschläge für die Direktkandidaten eingereicht werden können. Die zuständigen Kreiswahlausschüsse werden anschließend darüber entscheiden, welche Wahlvorschläge die gesetzlich vorgegebenen Kriterien erfüllen und damit zugelassen werden können.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis wurde in drei Wahlkreise aufgeteilt, Stockum gehört zusammen mit Witten und Herdecke zum Wahlkreis 106.
Parteien, die nicht im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus Nordrhein-Westfalen im Deutschen Bundestag vertreten sind, benötigen für den Vorschlag eines Direktkandidaten Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises. Gleiches gilt für Wählergruppen und Einzelbewerber.
In diesem Zusammenhang lautet der Hinweis aus dem Schwelmer Kreishaus: Statt der sonst notwendigen 100 Unterschriften sind für die diesjährige Wahl nur 50 erforderlich. Dieses Absenken wurde kurzfristig gesetzlich geregelt.
Erst- und Zweitstimme
Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheidet er sich für einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. – 260.000 Bürger sind im Ennepe-Ruhr-Kreis wahlberechtigt.
Rund 128 Abgeordnete werden bis 2027 mit relativer Mehrheit direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen der insgesamt 181 Sitze im Parlamentssitz am Rhein in Düsseldorf werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aus Landeslisten der Parteien vergeben.
Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht. Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt.
Quelle: EN-Kreis