Ab 1. Januar 2002 ist der EURO alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel – Stadt Witten informiert über alle wichtigen Änderungen und Fristen
Mit dem Start des EURO am 1. Januar 2002 steht ein historischer Moment in der europäischen Finanzgeschichte bevor: Die gemeinsame Währung wird das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland und elf weiteren EU-Staaten. Auch die Stadt Witten bereitet sich intensiv auf diesen Schritt vor – und gibt Bürgerinnen und Bürgern nun wichtige Hinweise, damit der Übergang reibungslos gelingt.
Der städtische Eurobeauftragte Dieter Kleist vom Amt für Finanzwesen versichert: „Durch die Währungsumstellung ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger weder besondere Umstände noch Nachteile.“ Eine ausführliche EURO-INFO-Broschüre mit allen wichtigen Informationen ist ab sofort kostenlos in der Bürgerberatung des Rathauses erhältlich.
Verträge bleiben gültig – Beträge werden automatisch umgerechnet
Alle bestehenden Verträge mit der Stadt Witten behalten auch nach der Umstellung ihre Gültigkeit. Die in D-Mark angegebenen Beträge werden automatisch und exakt in EURO umgerechnet. Ein Beispiel: Wer bislang 1.000 DM Miete gezahlt hat, überweist ab Januar 511,29 Euro – ein Betrag, der sich aus dem offiziellen Umrechnungskurs ergibt.
Umrechnungskurs: 1 Euro = 1,95583 DM
Auch bei Gebühren, Beiträgen und anderen regelmäßigen Zahlungen müssen Bürgerinnen und Bürger keine Anpassungen vornehmen – die Stadt rechnet alle Beträge automatisch um.
Rundungen bei Automatenbeträgen möglich – keine Mehrbelastung
In einigen Fällen, etwa bei Münzautomaten, Eintrittsgeldern oder Verwarnungsgeldern („Knöllchen“), kann es aus praktischen Gründen zu kleinen Rundungen kommen. So wird beispielsweise der Einwurf an einem Automaten künftig 1 Euro statt 2 DM betragen.
Kleist betont jedoch: „Die Stadt wird aus diesen Rundungen keine zusätzlichen Gewinne erzielen. Es gilt der Grundsatz: Durch die EURO-Umstellung darf weder für Bürgerinnen und Bürger noch für den städtischen Haushalt ein Nachteil entstehen.“ Rundungen erfolgen daher ausgewogen nach oben und unten.
Zahlungen ab 1. Januar nur noch in EURO möglich
Wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger: Überweisungen an die Stadt Witten müssen ab dem 1. Januar 2002 ausschließlich in EURO erfolgen. Das gilt auch für Forderungen aus älteren Verträgen oder Rechnungen, die noch in D-Mark ausgestellt wurden. Wer solche Zahlungen vornimmt, muss selbstständig den amtlichen Umrechnungskurs verwenden.
Fristen für Barzahlungen und Automaten:
- Bis 28. Februar 2002: Barzahlungen bei der Stadtverwaltung sind sowohl in EURO als auch in DM möglich.
- Ab 1. März 2002: Barzahlungen nur noch in EURO.
- Übergangsfrist für Park- und Futterautomaten: Ebenfalls bis 28. Februar 2002.
Allgemeine Tipps zur EURO-Einführung
Auf der Rückseite der EURO-INFO-Broschüre finden sich weitere nützliche Informationen zur Währungsumstellung, unter anderem:
- Erste EURO-Münzen und -Banknoten: Ab 1. Januar 2002 im Umlauf.
- Bezahlen mit D-Mark: In der Regel bis 28. Februar 2002 möglich.
- Umtausch von D-Mark-Bargeld: Zeitlich unbegrenzt bei der Deutschen Bundesbank.
- Umgang mit ausländischen Münzen: Informationen zum Rücktausch und Verwendungszwecken für Restmünzen aus dem Urlaub.
Fazit: Reibungsloser Übergang ohne Nachteile
Die Einführung des EURO markiert nicht nur einen wirtschaftspolitischen Meilenstein, sondern betrifft auch den Alltag aller Bürgerinnen und Bürger. In Witten müssen sich die Menschen jedoch keine Sorgen über komplizierte Verfahren oder finanzielle Nachteile machen. Alle bestehenden Verträge bleiben gültig, Zahlungen werden automatisch umgerechnet und selbst bei unvermeidlichen Rundungen entstehen keine Mehrbelastungen.
Die Stadt empfiehlt allen Einwohnerinnen und Einwohnern, sich rechtzeitig mit den neuen Abläufen vertraut zu machen und die bereitgestellten Informationsmaterialien zu nutzen.